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Presseerklärung 10.05.2000 |
Zensur schreitet voran - Ordnungsgeld gegen den RefRat der HU Berlin
Gießen, 10.5.2000
Ströbele: "Die Änderung des Hochschulrahmengesetz muss vorgezogen
werden"
Das Bündnis für Politik- und Meinungsfreiheit kritisiert die fortschreitende
Zensur und Kriminalisierung von Studierendenvertretungen, die sich politisch
betätigen, aufs Schärfste. Das Verwaltungsgericht Berlin verhängte
in einem am 27. April 2000 zugestellten Beschluß gegen den RefRat der
Humboldt-Universität Berlin ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000 DM.
Mit der jüngsten Entscheidung zeigt sich erneut die repressive Auslegung
der Verwaltungsgerichte und die Bereitschaft mit steigender Härte zu bestrafen.
Der RefRat der HU Berlin hatte in der Zeitung der studentischen Selbstverwaltung
eine Analyse der aktuellen politischen Lage in Österreich veröffentlicht
und eine Anzeige mit der Forderung nach Freiheit für politische Gefangene
aufgenommen. Das Verwaltungsgericht sah darin "keinen Hochschulbezug".
Damit wird von Seiten der Rechtssprechung der gesetzlich erteilte Auftrag der
"Förderung der politischen Bildung der Studenten und Studentinnen
im Bewusstsein der Verantwortung für die Gesellschaft" (§18,
2BerlHg) ignoriert und das Gericht vollzieht die künstliche Trennung von
Hochschule und Gesellschaft.
Forschung und Wissenschaft sind nicht unpolitisch. Die Wechselwirkungen zwischen
Hochschule und Gesellschaft müssen durch die Studierendenvertretungen dargestellt
und thematisiert werden. "Was bedeutet die Auseinandersetzung mit Hochschule,
wenn nicht eine mit ihren Inhalten und ihren gesellschaftlichen Grundlagen?",
so Carmen Ludwig, Geschäftsführerin des Bündnisses für Politik-
und Meinungsfreiheit.
Den KlägerInnen aus dem Umkreis des RCDS nutzen die derzeit unsichere Rechtslage
um die politische Zensur mit juristischen Mitteln durchzusetzen. "Das Verbot
des politischen Mandats dient den klagenden Studierenden als Instrument, ihre
langjährige politische Erfolglosigkeit bei den studentischen Wahlen zu
kompensieren. Damit ignorieren die KägerInnen den politischen Auftrag der
WählerInnen und verlagern die politischen Auseinandersetzungen von den
zuständigen Gremien der Hochschule in die Gerichtssäle", so Corina
Keller vom RefRat der HU Berlin. Die Rechtsunsicherheit und die willkürliche
Interpretation des Willens des Gesetzgebers durch die Gerichte kann nur durch
eine bundesweiteFestschreibung des Rechts auf politische Betätigung der
Studierendenvertretungen abgestellt werden.
Aus diesem Grund fordert das Bündnis für Politik- und Meinungsfreiheit
die Verankerungselbstverwalteter Studierendenschaften mit politischem Mandat
im Hochschulrahmengesetz. Unterstützung erhält das Bündnis u.a.
vom Bundestagsabgeordneten B´90/Die Grünen Hans Christian Ströbele:
"Die Änderung des HRG muss vorgezogen und schnell eine Regelung zum
politischen Mandat etwa wie in Niedersachsen ins Gesetz geschrieben werden.
Durch ein solches Bundesgesetz kann eine falsche Gesetzesauslegung durch Gerichte
verhindert und die Chance für eine freie politische Betätigung der
ASten verbessert werden."
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