Berlin, den 11.07.02
Presseerklärung
Betrifft:
Beschwerde des ReferentInnenrats der HU-Berlin gegen die Verhängung
von Ordnungsgeldern durch das VG Berlin
Das Bündnis für Politik- und Meinungsfreiheit verurteilt den
erneuten Versuch weniger Studierender, die politische Arbeit der Studierendenvertretung
der HU-Berlin zu kriminalisieren und fordert das Verwaltungsgericht Berlin
auf, die Klage gegen die Studierendenvertretung abzuweisen.
"Eine demokratisch legitimierte Studierendenvertretung muss das
Recht haben, sich öffentlich mit allgemein politischen Themen auseinander
zusetzen und sich zu diesen zu positionieren", erklärt Miriam
Bürger, Geschäftsführerin beim Bündnis für Politik-
und Meinungsfreiheit. "Allgemeinpolitik und Hochschulpolitik sind
nicht voneinander zu trennen. Zu bestimmen, was die politischen Interessen
von Studierenden sind, darf nicht weiterhin in den Händen der Gerichte
liegen. Ein demokratisch legitimierte Studierendenvertretung muss Studierenden
auf allen politischen Ebenen vertreten und Teil von politischen Prozessen
sein", so Bürger weiter.
Trotz der kürzlichen Änderungen des Hochschulrahmengesetzes
durch den Bundestag, die eine erste Verbesserung der Situation von Studierendenvertretungen
darstellen, wird sich das PM-Bündnis auch weiterhin für eine
weitergehende Änderung des § 41 HRG einsetzen um anderen Studierendenvertretungen
den Gang in die Gerichtssäle zu ersparen. Politische Konflikte müssen
auch auf der politischen Ebene ausgefochten werden. Der RefRat muss seine
politische Arbeit fortsetzen können und darf nicht von Gerichtsverfahren
und die Verhängung von Ordnungsgeldern davon abgehalten werden. |