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Da sich die Struktur des ABS mit Vollversammlungen, Koordinierungsausschuß
und Geschäftsführung als praktikabel und bisher äußerst
erfolgreich und arbeitsfähig erwiesen hat, wird die Struktur des Bündnis
PM daran angelehnt.
Die VV der Bündnispartner ist das höchste beschlußfähige
Gremium des Bündnisses und sollte zweimal jährlich stattfinden. Eine
Verständigung über Projekte etc. sollte in der Regel auf der VV geschehen.
Klar ist, dass Entscheidungen möglichst breit getragen werden müssen,
da sonst die Zusammenarbeit in einem Bündnis unmöglich ist. Die VV
beschließt das Arbeitsprogramm.
Um die kontinuierliche politische Arbeit zu gewährleisten, organisiert
sich das Bündnis in einem Koordinierungsausschuß (KO), in das die
verschiedenen Beteiligten unter Maßgabe der Handlungsfähigkeit des
KO- max. ca. 10 Mitglieder- Delegierte, die auf der VV bestimmt werden, entsenden.
Zwischen den VVs hat der KO die Möglichkeit weitere Mitglieder zu kooptieren,
wenn die Zahl nicht ausgeschöpft ist. Das unterschiedliche politische Spektrum
im Bündnis sollte sich im KO wiederspiegeln. Der KO befindet in Treffen
in ca.4-6-wöchigem Abstand über das weitere Vorgehen des Bündnisses
und koordiniert die politische Arbeit des Bündnisses gemäß des
Arbeitsprogramms. Die politische Vertretung des Bündnisses übernimmt
in erster Linie der KO. Diesem sollte ein/e SchatzmeisterIn angehören,
der/die die Finanzen des Bündnisses betreut. Auch 2 KassenprüferInnen
sollten von der VV gewählt werden.
Eine (kontinuierliche) Arbeit in Arbeitsgruppen wird gewünscht.
Das Bündnis stellt unmißerständlich klar, dass alle Bündnispartner
in ihren eigenen Aktivitäten vor Ort zum Thema PM absolut autonom sind.
Da sich das Bündnis der Gefahr der Thematisierung an bisher nicht betroffenen
Hochschulen bewußt ist, besteht natürlich die Option in das Bündnis
zu gehen, ohne das PM vor Ort zu thematisieren.
Neben der engeren Bündnispartnerstruktur sollte eine UnterstützerInnenliste,
die die inhaltliche Plattform mitträgt, bestehen. Auf die UnterstützerInnenliste
kann sich jede/r setzen der/die die inhaltliche Position des Bündnisses
unterzeichnen möchte.
Über die Aufnahme neuer Bündnispartner entscheidet die VV mit einfacher
Mehrheit. Neue Bündnispartner können aber vorläufig vom KO aufgenommen
werden.
Geschäftsführung
Eine kontiniuerliche Arbeit des Bündnisses ist nur mit einer politischen
Geschäftsführung zu gewährleisten. Ohne eine solche wird die
dringend benötigte Bündelung der Aktivitäten der Beteiligten
und der Informationsaustausch nicht realisierbar sein. Auch widerspräche
es dem Charakter eines Bündnisses, würde eine der beteiligten Institutionen
quasi für dieses gesamtverantwortlich sein
Diese sollte aus Kostengründen infrastrukturell an eine Studierendenvertretung
angegliedert, aber von ihm unabhängig sein. Der/die GeschäftsfühererIn
wird nach dem studentischen Tarifvertrag II Berlin(ca. 20.50 DM Stundenlohn)
in einem Stundenumfang von 60 Monatsstunden finanziert. Als Arbeitgeber fungiert
ein zu diesem Zweck vom KO gegründeter Trägerverein, der den Namen
des Bündnisses trägt.
Die Geschäftsführung wird von der VV gewählt. Sie arbeitet eng
mit dem KO zusammen und wird von diesem kontrolliert. Die GF ist an den KO weisungsgebunden.
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