Einige Urteile, Beschlüsse und beklagte
Texte
(chronologisch)
Münster
Bremen
Marburg
Berlin
Bielefeld
Essen
NRW
Münster
Erstes Einstweiliges Verfahren
Der Maulkorb - Beschluß
des OVG NW vom 6. September 1994
Dokumentation: Wie
ich mal bei der raf war
Das Pogrom 1938 - Beschluß
des OVG NW vom 6. Dezember 1995
Freispruch eines "Brückenschlags" (OVG) zur sog. Allgemeinpolitik
Dokumentation: Das
Pogrom 1938 - der Text
TRT-INT - Beschluß
des OVG NW vom 27. Septenber 1996
Ein Beschluß des StuPa verurteilte im Mai 1995 die Kriegspropagande des
türkischen Fensehsenders TRT-INT, weil es das Zusammenleben von türkischen
und krudischen studierenden störe. Desweiteren: Binnen-I und Einrichtung
von Referaten wie z.B. Referat für Internationalismus/Antirassismus
Sozialkritische Lyrik
- Beschluß des OVG NW vom 2. Oktober 96
Abgrenzung zwischen Politik und Kultur
Die
Zeitung "apoplex" - Beschluß des OVG NW vom 23. Oktober 1996
Fremde (also Nicht-StudentInnenschafts-) Zeitungen dürfen in öffentlich
zugänglichen Räumen der VS ausliegen
Interview mit
Emil Carlebach - Beschluß des OVG NW vom 23. April 1997
"Die Wahrnehmung fachspezifischer Interessen der Studierenden kann z.B. in Anregungen
zum Lehrangebot der Hochschule oder Stellungnahmen zu Studien- oder Prüfungsordnungen
bestehen. Eine inhaltlich-wertende Auseinandersetzung mit Gegenständen
des Studienfaches, zu welcher der einzelne Studierende im Rahmen seines selbstverständlich
berufen ist, ist jedoch von der Aufgabenweisung in §71 Abs. 2 Satz 2 Nr.
3 UG nicht erfasst."
Dokumentation: Das
Interview im Wortlaut
Aufhebung des Maulkorbs
- Beschluß des VG Münster vom 27. Februar 1998 - vom Kläger
angefochten
Aufhebung aufgrund des Beschlusses im Hauptverfahren (siehe unten)
Bestätigt
durch das OVG am 28. Dezember 1998
...
Das Hauptverfahren
Klageabweisung in
erster Instanz - Beschluß des VG Münster vom 6. Februar 1998
- ist zur Berufung in der zweiten Instanz
Kläger verfolgt kein Ausbildungsziel mehr - also ist er kein Zwangsmitglied
mehr und somit nicht mehr klagebefugt
Ein zweites Eilverfahren
Kundgebung des AStAs gegen die Diffamierung von Wissenschaft (Wehrmachtsausstellung).
Die NPD marschierte in Münster.
Desweiteren Untersagung der Anzeigenkampagne und allgemeiner Maulkorb.
Pressemitteilung
des AStAs zur Kundgebung
Verwaltungsgerichtsbeschluß
dazu vom 10. September 1998 (Ablehnung des Antrags)
Oberverwaltungsgerichtsbeschluß
zur Kundgebung vom 11. September 1998
(hier: auch Ablehnung
des Antrags; Die weiteren Punkte sind abgetrennt in ein anderes Verfahren, ist
noch anhängig)
Hier eine sehr positive Auslegung des neuen Universitätsgesetzes
NW!! Politische Bildung und Wissenschaftspolitik werden als Aufgaben des VS
anerkannt!
Oberverwaltungsgerichtsbeschluß
vom 21. Dezember 1998
Der zweite allgemeine Maulkorb gegen den AStA der Uni Münster
Die Pressemitteilung
des AStA Uni Münster dazu
Semesterticketverfahren vor dem BVerwG
Wichtige Grundsatzentscheidung
zum Semesterticket aber auch politischem Mandat:
Das Bundesverwaltungsgericht hat zum Semesterticket in Münster entschieden:
Ticket ist o.k., Veröffentlichungen zum ökologischen und verkehrspolitischen
Nutzen des ÖPNV dazu waren auch o.k.
Desweiteren sieht das Gericht, daß nicht jede Äußerung der
Studierendenschaft jeder/jedem einzelnen StudentIn juristisch zugerechnet werden
kann.
Bremen
Der Maulkorb - Beschluß
des OVG Bremen vom 26. November 1997
Explizite Aufzählung der beanstandeten Themenbereiche
Erstes Ordnungsmittelverfahren:
Bremer Anzeigenkampagne, PM-Zeitung vom 6. Nov. 1998
Wieder schöne Auslegung von Wissenschaftspolitik
Marburg
Burschenschaften I
- Beschluß des VG Gießen vom 14. Januar 1998
Befassung mit Burschenschaften ist hochschulpolitisch und widerspricht somit
nicht dem verhängten Maulkorb
Burschenschaften II
- Beschluß des HessVGH vom 5. Februar 1998
immer noch OK
Burschenschaften III
- Beschluß des HessVGH vom 6. April 1998
Einstweilige Verfügung, die dem AStA der Uni Marburg untersagt, Erklärungen
und Stellungnahmen abzugeben sowie Forderungen zu erheben, die gegen studentische
Verbindungen und Burschenschaften gerichtet sind, so weit sie über eine
weltanschaulich und politisch neutrale Sachdarstellung hinausgehen.
Berlin
Asyl-Veranstaltung
- Beschluß des VG Berlin vom 8. Juli 1998
5.000,- DM Ordnungsmittel für Flugi zu einer Asyl-Veranstaltung
Die Pressemitteilung
dazu
Rassismus-Veranstaltung
etc. - Beschluß des VG Berlin vom 11. März 1999
10.000;- DM Ordnungsgeld für wissenschaftliche Veranstaltung
Die
Pressemitteilung dazu
Bielefeld
Ablehnung eines Maulkorbs
für den Uni-AStA durch VG Minden
Schöne Auslegung der politischen Bildung, interessant ist daß antiAtom-Artikel
zu Ahaus unter Interessen der studis in der Gesellschaft fällt
Weitere
Infos vom bielefelder Uni-AStA
Essen
Maulkorb gegen den AStA
UGH Essen
Fitte Auslegung des neuen Universitäts- und Fachhochschulgesetzes "Förderung
der Diskussion allgemeiner gesellschaftlicher Fragen":
"Ob ein allgemeiner Hinweis in den Publikationen, mit dem sich die Studierendenschaft
von namentlich gekennzeichneten Artikeln distanziert, ausreicht, um eine Zurechnung
auszuschließen, erscheint fraglich. Zumindest aber dürften
darüber hinaus folgende Maßgaben zu beachten sein:
- das Publikationsforum, das die Studierendenschaft anbietet, muß jedenfalls
prinzipiell jedem Studierenden, mithin auch abweichenden politischen Standpunkten,
ausdrücklich offenstehen,
- in den vom AStA herausgegebenen Zeitschriften muß jedenfalls ein gewichtiger
Anteil der Beiträge hinreichenden Hochschulbezug aufweisen und erkennbar
dem AStA zurechenbar sein
- allenfalls ausnahmsweise dürfen Mitglieder des AStA selbst unter ihrem
Namen ihre eigenen Auffassungen in der vom AStA herausgegebenen Publikation
veröffentlichen, sofern diese nicht hochschulbezogenen sind - sie müssen
dann aber die Stellungnahme eindeutig als Privatmeinung kennzeichnen." VG Gelsenkirchen
NRW
Die CDU hat gegen das neue Universitäts- und Fachhochschulgesetz NW vorm
Landesverfassungsgericht NW geklagt. Es sei durch das neue Gesetz das politische
Mandat "durch die Hintertür" eingeführt worden. Das LVerfG hat das
Urteil dazu bis jetzt mündlich verkündet:
Dazu
die Pressemitteilung des Landesverfassungsgerichtshofes
"Die Befugnisse der Studierendenschaft seien einschränkend dahin auszulegen,
dass sie kein sog. allgemeinpolitisches Mandat einräumten. Der Wirkungskreis
der Studierendenschaft sei vielmehr prinzipiell auf die Wahrnehmung studentischer
und hochschulbezogener Belange begrenzt. Die Aufgabe der Studierendenschaft,
die politische Bildung ihrer Mitglieder zu fördern, berechtige nicht zum
Eintreten und Werben für eigene politische Ziele. Soweit Dritten das Recht
eingeräumt werde, in den Publikationsorganen der Studierendenschaft zu
allgemeinpolitischen Themen Stellung zu nehmen, dürften diese Drittbeiträge
nicht den zentralen Teil und Inhalt der Veröffentlichung ausmachen, sondern
lediglich ergänzende Bei- oder Zugabe sein."
Hier ein Auszug aus dem
Beschluß des Landesverfassungsgerichtshofes NRW
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