txt://Sebastian.Schlüsselburg/LSV Berlin
SchülerInnenvertretungen wurden ursprünglich von staatlicher Seite
her instituiert; dies geschah allerdings vorerst nur an den jeweiligen Schulen
direkt. Später, mit der starken 68er Bewegung, war der Nährboden für
Forderungen nach echten Mitbestimmungsrechten auch bei den SchülerInnen
gegeben und es waren tatsächlich Erfolge zu verzeichnen. So ist die Gründung
fast aller westdeutschen LandesschülerInnenvertretungen auf diese Bewegung
zurückzuführen. Sie gaben sich selbst demokratische Strukturen, in
denen die SchülerInnen nun auch auf Landesebene ihre Interessen vertreten
konnten. Die Anerkennung und staatliche Legitimation dieser Strukturen geschah
mit der Einführung der auf Grundlage von KMK-Beschlüssen basierenden
Schulverfassungsgesetze.
Nach der Wiedervereinigung wurde das Grundprinzip der Interessensvertretung
von SchülerInnen von Schul- bis Landesebene nach bewährten West-Prinzip
in den neuen Bundesländern übernommen. Es ist wichtig anzumerken,
dass alle Strukturen von staatlicher Seite her eingeführt wurden. Dies
ist eine Tatsache, die mensch immer im Hinterkopf haben muss, da daher das Abhängigkeitsverhältnis
von SVen zum Staat herrührt.
Der Sandkastencharakter
Von echten Mitbestimmungsrechten kann allerdings keinesfalls die Rede sein.
SVen besitzen einen nicht zu leugnenden "Sandkastencharackter". Wir
alle wissen, dass SVen nur eine Alibi - Institution sind, um den SchülerInnen
vorzugauckeln, sie hätten echte Mitbestimmungsrechte. Sie dürfen Demokratie
spielen, jedoch nicht wirklich praktizieren.
SchülerInnenvertretungen haben demnach, egal ob auf Schul-, Kreis-, Landes,
oder Bundesebene nicht nur damit zu kämpfen, dass sie kaum ernst zu nehmende
Einflussmöglichkeiten haben, sondern auch damit, dass die staatlichen Gremien
die Abhängigkeit der LSVen ihnen gegenüber als Druckmittel und Instrument
der Behinderung verwenden, wenn sie sich kritisch zu bildungs- und allgemeinpolitischen
Themen äußern, die konträr zu den Vorstellungen des Staates
gehen.
Trotzdem finden dort qualitativ hochwertige Diskussionen statt, aus denen nicht
minderwertigere Diskussionsergebnisse und Resolutionen hervorgehen. Entsprechen
diese, und das ist nicht selten der Fall, nicht den Vorstellungen des Staates,
so versucht er die Arbeit der SVen zu behindern. Dies wiederum fällt ihnen
leicht, da SVen ja i.d.R. staatliche Institutionen sind, demnach in dem bereits
erwähnten Abhängigkeitsverhältnis zu ihm stehen.
Instrumente staatlicher Behinderung
Wie aber genau äußern sich denn diese Behinderungen, in welcher Form
treten sie auf und mit welchen Instrumenten werden sie umgesetzt?
Die Bildungsministerien haben dazu vielfältige Möglichkeiten. Ich
möchte versuchen dies anhand von konkreten Beispielen aus einigen LSVen
zu belegen.
Der krasseste Fall von Behinderung ist der, dass eine sich in der Praxis bewährte,
demokratisch strukturierte und funktionierende LSV, die bei Opposition, Gewerkschaften,
Verbänden, der Presse, Eltern und anderen Institutionen als die relevante
Ansprechpartnerin für SchülerInneninteressen des Landes gilt, von
der Regierung seit Jahren nicht anerkannt wird. Dies ist in Berlin und Bayern
der Fall. Dort erhalten die LSVen keinerlei finanzielle Unterstützung.
Wie bei der BSV müssen Fahrtkosten z.T. privat getragen werden; unter der
zeitaufwendigen Organisation von Geldern für den Geschäftsbedarf leidet
die inhaltliche Arbeit massiv. Trotz jahrelanger Bemühungen ist es nach
wie vor nicht abzusehen, wann in Berlin die Strukturen der LSV anerkannt werden
und das, obwohl dort seit zwei Monaten eine großangelegte Schulgesetznovelle
diskutiert wird.
Allerdings gibt es auch Fälle, bei denen die anerkannten LSVen extrem in
ihrer Arbeit behindert werden. So verfügt die LSV Sachsen zum Beispiel
über einen ausreichenden Etat. Sie darf aber über keinen Pfennig selbst
verfügen, sondern ist gezwungen, jede Reißzwecke, die sie kaufen
möchte, vorher genehmigen zu lassen. Die gewählten VertreterInnen
haben auch keinen eigenen Schlüssel zu ihrer Landesgeschäftsstelle
und sie dürfen auch keine Öffentlichkeitsarbeit betreiben, ihre Basis
über ihre Existenz zu unterrichten.
Das Problem der Zensur bzw. auch der Verletzung des Post- und Briefgeheimnisses
ist ein weiteres. So werden nicht selten Verschickungen, welche die LSVen regelmäßig
tätigen, kontrolliert oder teilweise von DirektorInnen zurückgehalten.
Auch der Dachverband der LSVen, die BSV, hat mit Behinderungen von staatlicher
Seite zu kämpfen. Obwohl die KMK, das Forum Bildung und das BMBF sie indirekt
als bundesweite Interessenvertretung und Ansprechpartnerin anerkennen, erteilen
sie ihr jedoch immer wieder Absagen, sobald es um institutionelle Anerkennung
und somit Förderung geht. |