txt://Stefan.Bienefeld
Die Problematik des fehlenden Rechts auf Meinungs- und Politikfreiheit ist
im Gegensatz zu einer weitläufigen Ansicht kein rein deutsches Problem,
allerdings befindet Deutschland sich mit seiner Gesetzgebung in einer Gesellschaft,
die den Regierenden wenig gefallen dürfte. Im europäischen Ausland
stösst mensch oft auf Unverständnis oder ungläubiges Kopfschütteln,
wenn über die Klagen rechter StudentInnen gegen linke StudentInnevertretungen
berichtet wird.
In den meisten Ländern Europas dürfen die StudentInnen zumindest
sagen, was sie wollen, auch wenn teilweise bezüglich der Finanzen legislative
Einschränkungen bestehen. In den nordeuropäischen und westeuropaischen
Ländern ist der Regelfall der, dass die StudentInnenvertretungen machen,
sagen und Geld ausgeben können, wofür sie wollen, auch wenn die studentische
Vertretungsorgane teilweise gesetzlich vorgeschrieben sind.
Das einzige Land mit einer ähnlichen Gesetzeslage wie die BRD in der westlichen
Hemispähre ist Österreich. Die österreichische Hochschülerschaft
ist ein gesetzlich vorgeschriebene Struktur auf Hochschul- und Bundesebene und
hat als Körperschaft öffentlichen Rechts nicht das Recht, sich politisch
zu äussern. Das sich die VertreterInnen auch daran halten, liegt v.a. daran,
dass die Mehrheit in der ÖH von der Aktionsgemeinschaft gehalten wird,
die eher dem konservativen Spektrum zuzuzordnen ist und politisch der ÖVP
nahe steht. Die Rechtslage der ÖH war auch eine der Hauptargumentationen
ihrer VertreterInnen, dass sie sich nicht zur FPÖVP Regierung äussern
konnten/wollten.
In anderen Teilen dieser Welt sieht es natürlich mit dem Recht auf freie
Meinungsäusserung für StudentInnen gesetzlich (und auch faktisch)
wesentlich schlechter und dramatischer aus als in der BRD. So ist in vielen
asiatischen Staaten (als Beispiele seien hier nur Burma und Malaysia, aber teilweise
auch Südkorea angeführt) jede Form studentischen Engagements verboten,
gleiches galt lange Zeit für Indonesien. In anderen Ländern gibt es
staatstragende bzw. staatsgesteuerte studentische Verbände, die lediglich
die Politk ihrer jeweiligen Regierung reproduzieren (China, Nordkorea, Irak,
Libyen) und deren FunktionärInnen in der Regel auch Mitglieder der Regierungsparteien
sind. In den meisten Ländern der Welt jedoch sind StudentInnen Teil von
sozialen Bewegungen, somit häufig gesellschaftliche Opposition und daher
auch dementsprechend von Verfolgung, Verhaftung, Gefängnis und Ermordung
bedroht. So war die Spitze des nigerianischen StudentInnenverbandes unter dem
Abaja Regime fast durchgängig im Gefangnis, ebenso wie die südafrikanischen
StudentInnen unter dem Apartheidsregime genau so verboten waren wie der ANC.
Und dass der asiatische StudentInnenverband ASA eine Kampagne gegen Bespitzelung
und die Militarisierung der Campusse organisiert, spricht wohl auch eine eindeutige
Sprache.
StudentInnen werden verprügelt, misshandelt und/oder verschwinden in vielen
Ländern der Welt, wenn sie sich das Recht auf freie Meinungsäusserung
nehmen, auch in Europa.
So ist die studentische Bewegung in Belarus nach wie vor massiv unterdrückt,
willkürliche Verhaftungen und Exmatrikulationen sind an der Tagesordnung.
Ähnliches galt bis letzten Oktober auch für Jugoslawien.
Ein interessantes Beispiel stellen daruber hinaus die Vereinigten Staaten dar,
in denen auch häufig auf lokaler Ebene eine Zwangsmitgliedschaft besteht
und daher eine ähnliche Ausgangsposition wie in der BRD besteht.
An der Universität von Wisconsin klagte demnach auch ein Student unter
Berufung auf den ersten Verfassungszusatz (Recht auf Meinungsfreiheit) dagegen,
dass seine Beiträge and "politische und ideologische" Organisationen
gegeben würden.
Gemeint waren damit vor allem Bürgerrechtsgruppen die sich gegen den alltäglichen
Rassimus in den USA zur Wehr setzen, Frauengruppen, die sich "pro choice"
(freie Wahl der Frau in der Frage einer Abtreibung) einsetzen oder SchwuLesbische
Gruppen, die sich für mehr Rechte für Homosexuelle engagieren.
Der Klage wurde vom 7. Bezirksgericht stattgegeben. Daher gab es ein Revisionsverfahren
mit einer Anhoerung vor dem Obersten Gerichtshof der USA im November 1999. Der
StudentInnenverband USSA (United States Students' Association) organisierte
im ganzen Land "Free Speech Awareness" Wochen und der oberste Gerichtshof
entschied, dass die StudentInnenvertreungen, die demokratisch, gleich, geheim
und frei gewählt werden, das Recht auf politische Meinungsäusserung
haben. Diese Entscheidung erging im übrigen einstimmig. Offenbar laufen
die Uhren in den Vereinigten Staaten was Politik- und Meinungsfreiheit angeht
eben etwas anders- bei allem liebgewonnenen Ant-Amerikanismus der deutschen
(und auch studentischen) Linken muss mensch dies anerkennen und ebenso, dass
die amerikanischen StudentInnen mit ihrer Kampagne einen historischen Sieg errungen
haben. Das so etwas geht, und dass trotz der nach wie vor zahlenmässigen
Schwäche der überregionalen StudentInnenverbände in den USA (USSA
vertritt einen weitaus geringeren Prozentsatz von amerikanischen StudentInnen
als der fzs, allerdings haben sie auch Individualmitgliedschaft), sollte Hoffnung
machen, auch für Deutschland und die Kampagne für das politische Mandat.
Der Autor ist Vorstandsmitglied von ESIB- the National Unions of Students
in Europe, der in Europa ueber 8 Millionen StudentInnen vertritt, Referent des
fzs fuer europäische und internationale HoPo, Sachbearbeiter fuer politische
Bildung im AStA Uni Bielefeld.
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