Der Giessener AStA wird von RCDS- Mitglied und Burschenschaftler Thilo
Schmidt verklagt.
In dem aktuellen Prozess geht es um Äußerungen die der AStA zur deutschen
Kriegsbeteiligung in Afghanistan bzw. im Kosovo gegeben hat. Am 25. Juli wurde
in einem einstweiligen Anordnungsverfahren des Verwaltungsgerichtshofs (VGH)
Kassel entschieden: „Der Antragsgegnerin (AStA) ist untersagt, politische
Erklärungen, Stellungnahmen oder Forderungen abzugeben, die keinen konkreten
studien- oder hochschulpolitischen Inhalt haben.“
Damit das VGH beweisen konnte,
dass beim Giessener AStA die große Gefahr eines „Wiederholungstäters“
besteht, zog der VGH ein Bonner AStA Jahrbuch von 1995 heran. Das Urteil wird um so
fraglicher, wenn man die sechste Novelle des Hochschulrahmengesetzes (HRG)
betrachtet, die der Bundestag im Juli beschloss. Das neue HRG regelt und
erweitert nämlich die Kompetenzen der Studierendenvertretungen und erlaubt den
ASten beispielsweise die Förderung der „Bereitschaft“ der StudentInnen „zum
Eintreten für die Grund- und Menschenrechte“.
Der Giessener AStA hat Schmidt daraufhin aufgefordert, das Hauptverfahren zu
eröffnen, um gegen die absurden Beschlüsse im einstweiligen
Anordnungsverfahren vorgehen zu können. Schmidt hat die Frist nicht verstreichen lassen und
das Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht (VG) Giessen eingeleitet.
Das
Hauptverfahren läuft und Schmidt benötigt neue „Beweise“, um nachzuweisen, dass
der Giessener AStA sich erneut zu allgemeinpolitischen Themen geäußert hat.
Da keine neuen „Beweise“ vorliegen, könnte es für Schmidt problematisch
werden, sein Vorgehen gegen den AStA zu begründen. Im Hinblick auf die
Gesetzesnovellierung ist Schmidts Vorgang absurd, was dem zuständigen Gericht vielleicht
ebenfalls auffallen könnte.
Katharina Volk
Giessener AStA
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