Tübingen: Benno Ohnesorg
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen stellt in seinem Beschluß vom 2. Februar
1968 bezüglich der Reaktionen der Tübinger Studierenden auf die Erschießung
Benno Ohnesorgs fest:
" Nicht jeder Tod eines Studenten ist hochschulbezogen (...) Etwas anderes
könnte gelten, wenn ein Student auf dem Gebiet der Universität bei
einer hochschulpolitischen Kundgebung von eingreifender Polizei (...) getötet
würde."
Weitere Informationen: Urteil des VG Sigmaringen, in U.K.Preuß,"Das
politische Mandat der Studentenschaft, Frankfurt a.M., 1969, S.139 ff
Kaiserslautern: Brechtabend
Klaus Landfried (heute Präsident der Hochschulrektorenkonferenz) verbietet
im März 1996 dem AStA der Uni Kaiserslautern einen Gedenkabend zum 98.
Geburtstag von Bertolt Brecht. Er sieht in der im Namen der "FDJ-Leitung
der Uni Kaiserslautern" angekündigten Veranstaltung, die auf Stilelemente
aus der DDR zurückgreift, eine unzulässige allgemeinpolitische Betätigung.
Bremen: Hausdurchsuchungen
Aufgrund von Anzeigen des Klägers wird im April 1997 das Kommissariat für
linksextremistische Strafttaten aktiv. Es kommt zu mehreren Hausdurchsuchungen
beim AStA und in Privatwohnungen, bevor ein Teil der Verfahren wieder eingestellt
wird.
Münster: ZeitzeugInnengespräche
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen schreibt in seinem Beschluß
vom 23. April 1997:
"Eine inhaltlich wertende Auseinandersetzung mit Gegenständen des
Studienfaches" gehört nicht zu den Kompetenzen der Studierendenschaft.
Potsdam: Landeshaushalt
Das Verwaltungsgericht Potsdam beschließt Ende Juli 1997:
Der StuRa Uni Potsdam darf wohl mehr Geld für Hochschulen fordern, aber
nicht dazu sagen, wo das nötige Geld eingespart werden soll.
Gießen: Weltjugendfestspiele
Der hessische Verwaltungsgerichtshof beschließt am 28. August 1997:
Der AStA der Uni Gießen hat ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 DM
zu zahlen, weil er in einem Antrag auf Genehmigung einer studentischen Delegation
zu dem 14. Weltfestival der Jugend und Studierenden in Havanna auch erwähnte,
dass diese "im Dienste der Völkerverständigung und der internationalen
Verständigung unter Jugendlichen" stünde.
Marburg: Strafrechtliche Verfolgung
Erstmals werden AStA-ReferentInnen für die Übertretung des sog. "hochschulpolitischen
Mandats" persönlich belangt. Drei ehemalige AStA-Vorsitzende werden
am 2.11.99 vom Landgericht Marburg zu Geldstrafen auf Bewährung verurteilt.
Von der weitreichenden Bedeutung des Urteils ging das Gericht selbst aus: "Um
Dritte vor der Nachahmung zu warnen, ist bereits der Schuldspruch nebst Verwarnung
hinreichend geeignet. Dies ist auch für informierte Kreise der Bevölkerung
verständig." |